Neuanmeldung & Wechsel – Ihr Weg zur kompetenten Baulohnabrechnung

Aufgrund meiner Jahrelangen Erfahrung im Bereich Lohnabrechnung weiß ich, dass auch bei der Abrechnung von Baulohn verschiedene Zusatzversorgungen berücksichtigt werden müssen. Diese treten in Form von unterschiedlichen Zusatz- oder Versorgungskassen in Erscheinung. Zur SOKA-BAU (Sozialkassen der Bauwirtschaft) gehören beispielsweise folgende Institutionen:

  • Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK)
  • Urlaubs- und Zusatzversorgungskasse (UK/ZVK) für das Maler und Lackierergewerbe 
  • Sozialkassen Dachdeckerhandwerk 
  • Sozialkasse Gerüstbaugewerbe 
  • Sozialkasse Berliner Baugewerbe 
  • Zusatzversorgungskasse Baugewerbe (ZVK)
  • Gemeinnützige Urlaubskasse Bayrisches Baugewerbe e.V.
  • Zusatzversorgungskasse Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk (WaG)
  • Zusatzversorgungskasse Gerüstbaugewerbe (VVaG) 
  • Zusatzversorgungskasse Steine- und Erden-Industrie und Betonsteinhandwerk (VVaG)
  • Einzugsstelle Garten- und Landschaftsbau (EWGaLa)

Die Sozialkasse der Bauwirtschaft (SOKA-BAU) fungiert als Dachverband der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) sowie der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK). Die SOKA-BAU ist nicht gewinnorientiert. Erbrachte Beiträge werden daher wieder an die Baubranche ausgeschüttet.

Im Rahmen meiner Tätigkeit für Sie ermittle ich auf Basis meiner Fachkenntnisse in den Bereichen Steuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht die jeweils anfallenden Beitragshöhen und führe diese an die zuständigen Versorgungs- oder Zusatzkassen ab. Gerade die Abrechnung von Baulohn gilt als sehr komplex, weshalb ich mich durch Weiterbildungen ständig auf dem neusten Wissensstand halte.

Das Saison-Kurzarbeitergeld (S-KUG) ist eine der Besonderheiten, um die ich mich in Ihrem Auftrag kümmere. Als Saison-Kurzarbeitergeld wurde früher das sogenannte Schlechtwettergeld geführt. Mit ihm sollten Arbeitnehmer abgesichert werden, wenn es zu saisonalen Arbeitsausfällen kam, hauptsächlich in der Schlechtwetterzeit. Das Saison-Kurzarbeitergeld sorgt dafür, dass die betroffenen Mitarbeiter nicht durch eine wetterbedingte Kündigung ihren Arbeitsplatz verlieren. Die Finanzierung für das Saison KUG erfolgt mithilfe der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.

Als Schlechtwetterzeit ist der Zeitraum zwischen Dezember und Ende März festgelegt. Einzig im Bereich Gerüstbau gilt die Zeit zwischen November und 31. März als Schlechtwetterzeit. Ich berücksichtige bei der Baulohnabrechnung zunächst vorhandenes Arbeitszeitguthaben und nutze es zur Überbrückung des Arbeitsausfalls. Existiert kein solches Arbeitszeitkonto, steht der Arbeitskraft Kurzarbeitergeld ab der ersten ausgefallenen Arbeitsstunde zu. Um die korrekte Leistung berechnen zu können, müssen Sie mir frühzeitig über eventuelle Kündigungen bzw. Vertragsauflösungen informieren. Das Saison-KUG wird nämlich nur gewährt, wenn ein bestehendes Arbeitsverhältnis vorliegt. 

Zu den Besonderheiten gehört etwa die Sofortmeldung an die DRV (Deutsche Rentenversicherung). Diese Sofortmeldung wurde eingeführt, um ein effizientes Werkzeug zur Bekämpfung von Schwarzarbeit bzw. illegaler Beschäftigung zu schaffen. Die Sofortmeldung soll verhindern, dass der Unternehmer Schwarzarbeiter erst am Tag einer Überprüfung meldet. Dies würde den Anschein erwecken, die Anstellung sei legal. Neben der Pflicht zur Sofortmeldung wurde vom Gesetzgeber bestimmt, dass jeder Arbeitnehmer folgende Dokumente während der Arbeit dabeihaben muss:

  • Personalausweis
  • Reisepass
  • Passersatz
  • Ausweisersatz

Die Sofortmeldung muss direkt und in digitaler Form an die Datenstelle der zuständigen Rentenversicherung (DSRV) erfolgen. Sie ist zudem in einem ganz bestimmten Format zu erstellen, wofür es spezielle Software gibt. Selbstverständlich übernehme ich auch diese Sofortmeldungen für Sie. 

Zwar wird auch im Bereich Baulohn die klassische Lohnabrechnung durchgeführt, Stundenlöhne berechnet, Gehälter ermittelt, SV-Beiträge und Lohnsteuer abgeführt. Darüber hinaus kommen aber spezielle Regelungen zur Anwendung. Sie sind, abhängig von der Branche unterschiedlich gestaltet. Zudem gibt es eigene Bestimmungen für die Winterzeit, etwa:

  • Mehraufwands-Wintergeld
  • Zuschuss-Wintergeld
  • Saison-Kurzarbeitergeld (kurz S-KUG)

Je größer Ihr Unternehmen ist und je mehr Arbeitnehmer Sie beschäftigen, desto komplizierter und umfangreicher kann es für Sie werden, wenn Sie selbst für Ihre Mitarbeiter den jeweils fälligen Baulohn abrechnen möchten. Die Komplexität einer Baulohnabrechnung macht sich vor allem bei größeren Bauunternehmen bemerkbar. Ein Unternehmen mit mehreren Baustellen ist zur exakten Buchung der erbrachten Arbeitsleistungen verpflichtet. Dabei müssen unbedingt die einzelnen Projekte sowie die dazugehörigen Kostenstellen berücksichtigt werden. Um hier den Überblick zu behalten und korrekte Arbeit zu leisten, bedarf es eines Experten.

Individuell und flexibel passe ich Betreuung, Auswertung und Beratung den Anforderungen Ihres Unternehmens an. Gewinnen Sie Zeit und sparen Sie durch 100 prozentige Entlastung Ihres Unternehmens von der kompletten lfd. Lohnbuchhaltung zum garantierten Festpreis.

Lohnabrechnung auf einen Blick:

  • Sie erhalten monatlich Ihr individuelles Auswertungspaket als PDF-Dateien. Auf Wunsch liefern wir Ihnen kuvertierte Mitarbeiterabrechnungen.
  • Meldungen an Sozialversicherungsträger, Finanzämter etc. werden von uns fristgerecht versendet.
  • Alle lfd. Monatskorrekturen, Jahresendarbeiten, Bescheinigungen, Statistiken, etc. 
  • Auf Wunsch führen wir die Korrespondenz mit den Behörden und Krankenkassen und stehen Ihnen und Ihren Mitarbeitern persönlich beratend zur Seite.
  • Wir arbeiten Hand in Hand mit Ihrer Buchhaltung bzw. Ihrem Steuerberater / Wirtschaftsprüfer, liefern archivierte Datensätze bei Prüfungen und stellen somit einen reibungslosen Ablauf sicher.

Leistung ab 2 Mitarbeiter:

Abrechnung Gehalt - 15,00 €            Abrechnung Stunden - 18,00 €        pro Mitarbeiter

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